Einschulung Schuljahr 2021/22

Liebe Eltern,

 

im September kommt Ihr Kind in die Schule und auch die Schuleinschreibung rückt immer näher. Da tauchen natürlich viele Fragen auf. Um Sie und Ihr Kind bei Ihrer Vorbereitung auf diesen wichtigen Schritt zu unterstützen, bieten wir in den kommenden Monaten einige Hilfestellungen an: 

Kooperation Kindergarten und Grundschule

Für Sie und Ihr Kind soll der Übergang vom Kindergarten in die Schule möglichst angenehm und fließend verlaufen. Aus diesem Grund arbeiten wir seit vielen Jahren intensiv mit allen Kindergärten zusammen.

 

Schuleinschreibung

Wie bereits beim Elterninformationsabend angekündigt, sind in diesem Schuljahr aufgrund der aktuellen Situation bei der Schuleinschreibung Ausnahmen vom gewohnten Verfahren erforderlich.

 

Die administrative Einschreibung wird in diesem Jahr weitgehend postalisch durchgeführt.

 

In Einzelfällen ist eine Feststellung der Schulfähigkeit durch das Fachpersonal der Schule auch im Kindergarten möglich. Sollten Sie sich bezüglich der Schulfähigkeit Ihres Kindes unsicher sein, nehmen Sie bitte bis 17.03.2021 Kontakt mit der Schulleitung (09147-288 oder schulleitung@schule-nennslingen.de) auf.

  

Für wen gilt das Anmelde- und Einschulungsverfahren?

 

Das Anmelde- und Einschulungsverfahren gilt für 

  • Kinder mit dem Geburtsdatum 01.10.2014 bis 30.09.2015, 
  • Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, 
  • Kinder, bei denen die Einschulung im Vorjahr im Zusammenhang mit dem Einschulungskorridor verschoben wurde. 

In den Einschulungskorridor fallen Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. sechs Jahre alt werden. Sie durchlaufen die Einschulungsuntersuchung sowie das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Die Schulleitung muss bis spätestens 12.04.2021 schriftlich informiert sein, wenn Sie die Einschulung Ihres im Einschulungskorridor geborenen Kindes auf das kommende Schuljahr verschieben möchten. 

 

Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass sie dem Unterricht der Regelklasse folgen können. 

 

Für Kinder, die nach dem 31.12.2015 geboren sind und deren Eltern den Schulbesuch beantragen, ist ein schulpsychologisches Gutachten zwingend vorgeschrieben.

 

Alle oben genannten Kinder sind anzumelden.

 


Ausnahme: Bei Kindern, die direkt in der Förderschule bzw. an der Schule zur individuellen Lebensbewältigung angemeldet werden, genügt eine schriftliche Information der dortigen Schule. Sie müssen nicht an der Schuleinschreibung der Grundschule Nennslingen teilnehmen.  

 

Was wird für die Einschreibung benötigt?

 

Bitte halten Sie für die Einschreibung folgende Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes (Seh- und Hörtest) 
  • Bestätigung der Frühuntersuchung (U9)
  • Nachweis zum Masernschutz
  • evtl. Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)
  • Informationsbogen „Informationen für die Grundschule“ (freiwillig)

Sie möchten einen Antrag auf Zurückstellung stellen?

 

Für den Fall, dass Sie einen Antrag auf Zurückstellung stellen möchten, vereinbaren Sie bitte mit uns – soweit noch nicht geschehen - einen Gesprächstermin (Telefon: 09147-288).

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.